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Resolution zu Kosten der Flüchtlingshilfe

Antrag zur Ratssitzung am 27. März 2023:

RESOLUTION: DIE LASTEN GEMEINSAM TRAGEN – FÜR EINE SPÜRBARE ERHÖHUNG DER BUNDESBETEILIGUNG AN DEN KOSTEN DER FLÜCHTLINGSHILFE

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

  1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen nachdrücklich auf, sich für eine nachhaltige europäische Lösung zur Ordnung und Steuerung der Migrationsströme einzusetzen.
  2. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen auf, eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe zu realisieren.
  3. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen auf, sich dafür einzusetzen, dass den Bundesländern die versprochenen finanziellen Mittel unverzüglich zur Verfügung gestellt werden und somit den Städten und Gemeinden ein fairer finanzieller Ausgleich gewährt wird.
  4. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Land NRW auf, sich hinsichtlich der Unterkünfte am Niveau aus dem Jahr 2015/16 zu orientieren und mindestens 70.000 Plätze zu schaffen. Es geht letztendlich darum, Obdachlosigkeit zu vermeiden.
    Bund wie auch Land sind aufgefordert, wieder selbst Unterkünfte zu betreiben.

Begründung:

Am 24. Februar dauerte der Krieg in der Ukraine bereits ein Jahr.

Die Mitglieder des Rats der Stadt Wermelskirchen verurteilen geschlossen diesen Akt der Gewalt, der Leid über sehr viele Menschen gebracht hat.

Wir stehen solidarisch an der Seite der geschundenen und überfallenen Ukrainerinnen und Ukrainer.

Unsere Solidarität gilt auch allen, die in den Westen geflohen sind. Millionen Menschen sind in die Länder der Europäischen Union geflohen. Mehr als eine Million Geflüchtete sind in Deutschland willkommen geheißen worden. NRW als starkes und verantwortungsvolles Bundesland hat allein rund 225.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Dazu kamen allein im Jahr 2022 noch mehr als 42.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern.

Auch Wermelskirchen zeigt sich solidarisch. Wir möchten den Menschen, die Schreckliches hinter sich haben, helfen und sie hier vor Ort nach Kräften unterstützen.

Die Städte und Gemeinden bewegen sich bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten seit bald einem Jahr an den Grenzen des Leistbaren. Die vor uns liegenden Herausforderungen meistern wir nur gemeinsam. Dazu gehört, dass der Bund die Kommunen vor allem finanziell deutlich stärker als bisher unterstützen muss.

Wir sollten die Hilferufe der Länder und Kommunen, die die Grenzen ihrer Belastbarkeit schon bald erreicht haben, weder überhören noch ignorieren.

Die Ausgaben Nordrhein-Westfalens für die Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und -integration belaufen sich in den Jahren 2022 und 2023 auf jeweils weit über drei Milliarden Euro. Doch die Beteiligungsquote des Bundes an diesen Kosten beträgt dabei lediglich 23 Prozent (2022) bzw. nur 19 Prozent (2023).

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat die Bundesministerin des Innern und der Heimat daher zurecht darauf hingewiesen, dass dies angesichts der aktuellen Herausforderungen bei weitem nicht ausreicht. Mit Blick auf die für Ostern vereinbarten Gespräche der Bundesregierung mit den Bundesländern über die Auskömmlichkeit der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel hat er die Ministerin daher aufgefordert, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe spürbar zu erhöhen.

Dass Bund und Land die Kommunen im Jahr 2022 finanziell unterstützt und weitere Plätze in Landesunterkünften geschaffen hätten, wird anerkannt. Doch reichen diese Hilfen bei weitem nicht aus.

Die Kommunen benötigten möglichst schnell spürbare finanzielle und organisatorische Entlastung. Wir sollten auch als Stadt Wermelskirchen das Nötige tun, und im Sinne der Kommunen und der geflüchteten Menschen den Druck auf die Bundesregierung erhöhen.

Wir fordern daher unsere Verwaltungsspitze eindringlich dazu auf und unterstützen sie nachdrücklich, sich an allen geeigneten Stellen für eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten zu beteiligen. Denn wir meistern die Krise nur gemeinsam!

Mit besten Grüßen
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo
Michael Schneider, Fraktionsvorsitzender CDU

Foto: unsplash

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Hausärztliche Versorgung?

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 09. März 2023:

Anfrage zu Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen, ggf. Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Rahmen einer vom damaligen Bürgerverein WNK UWG e. V. (heute Freie Wähler) durchgeführten Podiumsdiskussion (25.10.2018) zum Thema der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen, hatte die Runde unter Beteiligung von Herrn Bürgermeister Bleek, Herrn Tebroke (MdB), Herrn Deppe (MdL) sowie Herrn Madsen (Geschäftsführer Krankenhaus GmbH) und einem Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den damaligen Ist-Zustand in Wermelskirchen aufgenommen und fachkundig beraten.

Da die demografische Entwicklung voranschreitet und auch viele Medizinerinnen und Mediziner in absehbarer Zeit in den Ruhestand wechseln, sieht es die Fraktion der Freien Wähler als ihre Pflicht an, hier den aktuellen Sachstand einmal abzufragen.

Mag die Bereitstellung von Hausärztinnen und Hausärzten zwar Kernaufgabe der KV sein, ist es dennoch Aufgabe der Kommune / der Politik die Entwicklung kritisch (i. S. Versorgungssicherheit der Wohnbevölkerung) zu hinterfragen. Auch in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz (Kreis) vom 11.05.22 konnte die Frage, ob die kreisfreien Nachbarstädte von Wermelskirchen (u. a. Solingen, Remscheid) eine mögliche hausärztliche Unterdeckung kompensieren können, nicht hinreichend beantwortet werden.

Wir fragen daher an:

  • Besteht zurzeit eine rechnerische Unterdeckung an Hausärzten in Wermelskirchen?
  • Wenn ja, wie plant, die KV diesen Mangel abzustellen?
  • Führt die mögliche Unterdeckung an Hausärzten zu einer verstärkten Frequentierung der Ambulanz des örtlichen Krankenhauses?
  • Ist erkennbar, wie sich künftig geplante Ruhestände von ansässigen Hausärzten auswirken werden?

Die seinerzeit durchgeführte Podiumsdiskussion zum Thema „Hausärztliche Versorgung“ hat gezeigt, dass es eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen gibt, die die mögliche Unterdeckungsquote der Hausärztlichen Versorgung durchaus beheben kann. Hierbei fehlt es nicht am guten Willen der Beteiligten, oftmals mangelt es nur an einer Koordination von Aktivitäten und der Kommunikation der Akteure untereinander.

Insofern macht es Sinn, diese Themen koordinierend bei der Bürgermeisterin zu bündeln.

In diesem Zusammenhang hatte die damalige Fraktion WNK UWG (heute: Freie Wähler) mit Datum 08.11.2018 den u. g. Antrag gestellt:

Der Rat beauftragt den Bürgermeister, sich folgender Themen bezugnehmend auf die Verbesserung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Wermelskirchen koordinierend und moderierend anzunehmen:

  • One-Stop-Agency für anfragende Ärzte, die einen KV-Sitz hier suchen
  • Werbung der Stadt auf der Homepage der KV und in deren Medien
  • Anschubfinanzierung von Existenzgründungen mit Hilfe der Stadtsparkasse
  • regelmäßige Kontaktpflege der Stadt mit dem neu angesiedelten Arzt
  • Notfallpraxis am Krankenhaus Wermelskirchen
  • Öffnung des im Krankenhaus befindlichen hochmodernen MRT für die Diagnostik der Wermelskirchener Ärzteschaft
  • Beteiligung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (Modell Thüringen) an der Versorgung der Bevölkerung in dem bekannten gesetzl. zulässigen Rahmen

Der Bürgermeister wird weiter beauftragt, halbjährlich einen kurzen Bericht über den Sachstand vorgenannter Punkte zu geben.

Wir fragen somit weiter an, wie der Sachstand zu den o. g. Spiegelstrichen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: unsplash

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Machbarkeitsstudie Radweg entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen

Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr:
Machbarkeitsstudie Radweg entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 

der Ausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, (unter Zuhilfenahme externer Ressourcen) eine technische und finanzielle Machbarkeitsstudie hinsichtlich eines Rad-/Gehweges entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen zu erstellen.

Begründung:

Dieser nahezu topografisch ebene Abschnitt der L101 stellt die wichtigste seit Jahrzehnten bislang nicht geschlossene Lücke im Wermelskirchener Radwegenetz dar.

Nachdem sich nunmehr mit dem Neubau bzw. der Ertüchtigung bereits bestehender Radwegeverbindungen (L409) ernsthaft beschäftigt wird, sollte besagter Strecke entlang der L101 vordringlich das Augenmerk gewidmet werden, da es entlang dieser Strecke in weiten Teilen überhaupt keine gesicherte Verkehrsführung für Radfahrer und Fußgänger gibt.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen    
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo                                                                         

Foto: pexels

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Fortsetzung Förderung WiW

Sehr geehrte Frau  Bürgermeisterin Lück, liebe Marion,

die Ratsfraktionen von  CDU, Bürgerforum und FREIE WÄHLER bitten Sie, den folgenden Antrag zur Beratung und Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat der Stadt Wermelskirchen weiterzuleiten.

Antrag:
Der Zuschuss für die WiW von bisher 60.000.- Euro soll verlängert und um 20.000,– Euro auf 80.000,– Euro aufgestockt werden, die Aufstockung jedoch zunächst befristet auf zwei Jahre.

Begründung:
Was die WiW in den vergangenen Jahren für unsere Stadt an Arbeit geleistet hat, ist deutlich über unsere Stadtgrenzen hinaus sichtbar. Sei es der bergische Feierabend Markt in der Zeit von Mai bis September, der einmal im Monat tausende Besucherinnen und Besucher in die Innenstadt lockt und sowohl Aufenthaltsqualität als Kaufkraft schafft. Oder die verkaufsoffenen Sonntage, die Schultour, die Connect-Veranstaltung, den Nikolaus-Umzug, usw.
Durch die vielen von der WiW über das Jahr hinweg organisierten Events profitieren auch die Einzelhändler unserer Stadt und schaffen somit auch Lebens- und Wohnqualität.
Um dieses Programm aufrecht zu halten und ggfs. auch mit einem möglichst attraktiven Bühnenprogramm und einem breiten, kulinarischen Angebot eine Neuauflage des Weihnachtsmarktes zu erweitern, sehen wir es als unabdingbar, die finanziellen und damit auch die personellen Ressourcen zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Wermelskirchen, den 10.02.2023

Michael Schneider, Fraktionsvorsitzender CDU
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER

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Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2022/2023..

… des Vorsitzenden der Fraktion FREIE WÄHLER, Henning Rehse am 23. Mai 2022 im Rat der Stadt

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Frau Lück

lieber Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kolleginnen und -kollegen,

freudig war seit Jahren der Tag erwartet worden, wo die Stadt Wermelskirchen das Haushaltssicherungskonzept (HSK) verlassen würde. Einige gingen davon aus, dann würde alles besser, aber weit gefehlt: das Verlassen des HSK ist nur ein technischer auf Zahlen basierter Akt. Es geht allein darum, ob man sich diesseits oder jenseits einer Zahlengrenze befindet, allein wo diese Grenze schon absolut liegt, ist der eigentliche Maßstab dafür, wie die finanzielle Lage eigentlich ist. Und die ist nach wie vor schlecht!
Schlecht wie bei den meisten der Städte und Gemeinden in NRW. Und nicht deshalb schlecht, weil Bürgermeister, Verwaltungen und Räte eine schlechte Arbeit gemacht und mit dem Geld geaast hätten, sondern weil das den Kommunen von Bund und Land zur Verfügung gestellte Geld einfach nicht ausreicht, um die übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Da wird dann halt gespart, dass die Schwarte kracht – und das schon seit Jahrzehnten.

Bei der Stadt Wermelskirchen hat sich dadurch allein für die Instandhaltung der städtischen Gebäude ein Investitionsstau von 230 Mio.€ aufgetürmt. Zum Beispiel ist das Rathaus nach über 40 Jahren schlichtweg Schrott und dieser schrottige Arbeitsplatz ist – am Rande bemerkt – nur ein weiterer Grund dafür, dass die Verwaltung kein Fachpersonal mehr findet.

Die Schulden der Stadt werden bis 2026 auf über 220 Mio.€ ansteigen.

Für 2023 sind Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. Trotz dieser Erhöhung weist der Doppelhaushalt 2022/2023 im Jahr 2023 einen Überschuss von „nur“ 228.000 € aus, ist also auf Kante genäht. Nur eine nicht vorherzusehende Krise und das HSK ist wieder da.

Der städtische Haushalt hat für 2022 ein Volumen von ca. 115 Mio. Euro. Nur ca. 1 Mio. Euro davon sind freiwillige Leistungen. Wir setzen also nur 1 Mio. Euro der von unseren Bürgern in Höhe von über 58 Mio. Euro gezahlten Steuern für Dinge ein, die der Rat eigenverantwortlich beschlossen hat.
Der gesamte Rest aller Einnahmen wird in die Erfüllung von Pflichtaufgaben gesteckt, die Europa, Bund und Land den Kommunen übertragen haben, ohne jedoch die komplette Finanzierung zu übernehmen. Damit wird den Räten in den Kommunen die Möglichkeit genommen, selbst gestalterisch tätig zu werden und Schwerpunkte zu setzen.
Die FREIEN WÄHLER sind mit dieser Schieflage nicht einverstanden und wollten daher den Antrag stellen, die freiwilligen Leistungen um weniger als 0,1% des gesamten Haushaltsvolumens zu erhöhen und dieses Geld den ehrenamtlich Tätigen für ihre Projekte zur Verfügung zu stellen.
In Anbetracht des zuvor Gesagten keine Chance, und dies obwohl sich eine Vielzahl von Menschen in Vereinen und Organisationen und Organisationen ehrenamtlich engagiert und mit ihrem Einsatz das Zusammenleben bereichert und zudem oft die Daseinsvorsorge sichert. Sie machen manches möglich, was sonst unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht realisierbar wäre. Gerade jetzt in Zeiten des Krieges in der Ukraine wird wieder sichtbar, was das bürgerliche Engagement bewirken kann. Aber nicht nur in der Flüchtlingshilfe, sondern in vielen anderen Bereichen des Sports, Kultur und Gemeinwesenarbeit ist das bürgerliche Engagement und Ehrenamt unverzichtbar.

Insofern gibt es eigentlich keine Punkte, die dafürsprechen, dem Haushalt zuzustimmen, was aber keine Kritik an der Bürgermeisterin und dem Kämmerer sein soll.
Es macht keinen Spaß mehr, in diesem finanziellen Umfeld zu agieren bzw. besser gesagt nur noch zu reagieren. Man muss sich langsam die Frage stellen, ob man durch sein Mittun noch Teil dieses „Systems“ sein und es stützen will und damit auch mittelbar und letztendlich Verantwortung für die ganzen Fehlentwicklungen zu übernehmen

Steuererhöhungen, der Rückzug des Antrags der Kollegen des BürgerForums betreffs des Eventsommers, andererseits aber Stellen für Klima- und Mobilitätsmanager im Stellenplan – das alles wären schon jeder für sich betrachtet für meine Fraktion Punkte den Haushalt abzulehnen.

Es muss aber weitergehen und dieser Verantwortung stellen wir uns: deshalb werden wir dem Haushalt zustimmen – nicht aus Lust, sondern aus Verantwortung für die Stadt und ihre Bürger!

Würde ein Haushalt nicht verabschiedet, hätte das gravierende negative Folgen für die Stadt und unsere Bürger:

§ 82       Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Vorläufige Haushaltsführung

(1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so darf die Gemeinde ausschließlich

  1. Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen,
  2. Realsteuern nach den Sätzen des Vorjahres erheben,
  3. Kredite umschulden.

(2) Reichen die Finanzmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Finanzplanes nach Absatz 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Kredite für Investitionen bis zu einem Viertel des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen. Die Gemeinde hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen beizufügen. Die Genehmigung soll unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden; sie kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. 4Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht in Einklang stehen.

(3) Ist im Fall des § 76 Abs. 1 GO NRW die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, gelten ergänzend zu den Regelungen der Absätze 1 und 2 die nachfolgenden Bestimmungen vom Beginn des Haushaltsjahres – bei späterer Beschlussfassung über die Haushaltssatzung vom Zeitpunkt der Beschlussfassung – bis zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes:

1.Die Gemeinde hat weitergehende haushaltswirtschaftliche Beschränkungen für die Besetzung von Stellen, andere personalwirtschaftliche Maßnahmen und das höchstzulässige Aufwandsvolumen des Ergebnishaushalts sowie die Regelungen zur Nachweisführung gegenüber der Aufsichtsbehörde zu beachten, die durch Rechtsverordnung des für Kommunales zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium festgelegt werden.

2. Der in Absatz 2 festgelegte Kreditrahmen kann mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde überschritten werden, wenn das Verbot der Kreditaufnahme anderenfalls zu einem nicht auflösbaren Konflikt zwischen verschiedenen gleichrangigen Rechtspflichten der Gemeinde führen würde. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.

(4) Die Bestimmungen des Absatzes 3 gelten ab dem 1. April des Haushaltsjahres bis zur Beschlussfassung über einen ausgeglichenen Haushalt oder bis zur Erteilung der Genehmigung für ein Haushaltssicherungskonzept auch dann, wenn bis zu dem Termin kein ausgeglichener Haushalt beschlossen worden ist.

Würde der Rat der Stadt den Haushalt also jetzt nicht beschließen, würde dies z.B. folgendes bedeuten:

  • Wiederbesetzungssperren von Stellen (bis zu 24 Monate)
  • kein Bau der Gesamtschule oder des Hallenbades – nur mit Genehmigung der Kommunalaufsicht unter Einschränkung der Kreditaufnahme
  • keine weiteren neuen, freiwilligen Maßnahmen (investiv/konsumtiv)

Jedes Vorgehen in dieser Zeit wäre genehmigungspflichtig durch die Kommunalaufsicht.

Allein die Wiederbesetzungssperren würden die Verwaltung so treffen, dass sie kaum mehr handlungsfähig wäre.

Daher stimmt die Fraktion FREIE WÄHLER dem Haushalt und Stellenplan zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Foto: pexels

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Haushalt 2022/2023: Ertüchtigung Flutlicht Eifgenstadion

An die Bürgermeisterin
Frau Marion Lück
Telefgrafenstraße 29-33
429292 Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
wir bitten Sie, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses aufzunehmen:

Flutlichtanlage im Eifgen

Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt Mittel in Höhe von 20 Tsd. Euro für eine
Ertüchtigung der Flutlichtanlage im Eifgen in das Haushaltjahr 2022 einzustellen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat den Neubau des Eifgenstadions beschlossen und
umgesetzt. Auf eine Ertüchtigung der Flutlichtanlage wurde zunächst verzichtet, um zu
testen, ob die Bestehende ausreichend ist. Leider hat sich herausgestellt, dass die veraltete
Flutlichtanlage nicht ausreichend (zu dunkel) ist. Die Anlage muss ertüchtigt werden. Hierbei
ist vorrangig zu prüfen, ob eine Finanzierung durch Sportförderprogramme umgesetzt
werden kann. Ansonsten ist die Ertüchtigung über den Haushalt 2022 zu finanzieren.

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Radweg entlang der L 101 – Bitte an Herbert Reul

Sehr geehrter Herr Innenminister Reul,
lieber Herbert,

ich wende mich in dieser Sache an Dich weniger als Innenminister sondern als Mitglied des Kabinetts und zukünftigem direkt gewählten Landtagsabgeordneten für Wermelskirchen, der das Thema sicherlich auf kleinem Dienstweg der Kollegin Brandes und den Verantwortlichen bei StraßenNRW antragen kann.

Diese Radwegeverbindung war schon ein Thema, als ich 1979 in die Kommunalpolitik einstieg:
Ich erinnere mich noch daran, dass schon damals der in diesem Wahlbezirk direkt gewählte CDU-Stadtverordnete, Helmut Görne, das Thema immer wieder ansprach.

Seine nunmehr den Wahlkreis im Stadtrat vertretende Schwiegertochter, Karin Görne, unternimmt ebenfalls seit Jahren unermüdliche Anstrengungen, diesen Radweg zu bauen.
Kürzlich besprachen wir das Thema und stellten gemeinsam fest, dass leider über 40 Jahre ins Land gegangen sind, ohne dass sich etwas getan hätte.

Diese Unterhaltung mit Frau Görne und beigefügte aktuelle Artikel aus der Bergischen Morgenpost haben mich daher veranlasst, das Thema einmal abseits der üblichen Wege aufzugreifen und Dich direkt darauf anzusprechen.

Zu einem Radweg entlang der durchweg eben auf einem Höhenzug verlaufenden L101 gibt es keinerlei Alternative.

In Hückeswagen existiert er bereits bis zur Stadtgrenze; dann fehlt er zwischen Dreibäumen und Stumpf komplett, zwischen Stumpf und Dabringhausen gibt es Abschnitte und zwischen Dabringhausen und Limmringhausen fehlt er wieder ganz. Ab Limmringhausen gibt es eine Alternative über Maria in der Au und durch das Eifgental bis Altenberg. Auch ab dort ist er wieder vorhanden.

Es ist dringend geboten, die o.a. Lücken sowohl im Interesse der Verkehrssicherheit als auch der Attraktivität des Bergischen Landes für den Rad-Tourismus zu schließen.

Ich bitte Dich daher ganz herzlich, Dich dafür einzusetzen,  und verbleibe mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Dein
Henning Rehse

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Antrag zur historischen Aufwertung des Stadtfriedhofs Berliner Straße

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Krause,

im Rahmen einer gut vorbereiteten Führung auf dem Wermelskirchener Stadtfriedhof durch den Bergischen Geschichtsverein, Abteilung Wermelskirchen, wurden von einer Vielzahl verstorbener Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger wissenswerte Informationen übermittelt.

Die Erinnerung und die Geschichte unserer Stadt Wermelskirchen sollte auch für Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger, Neubürger und künftige Generationen eine tragende Rolle spielen.

Hierzu bedarf es allerdings deutlicher Bestrebungen der Stadt Wermelskirchen im Sinne Erhalt schützenswerter Grab- und Gedenkstätten. Zu vermeiden gilt, dass geschichtlich wertvolle Grabstätten, wie die der Industriellenfamilie Schumacher (seinerzeit hinter dem Ehrenfriedhof gelegen), nicht wie geschehen, dem Erdboden gleichgemacht und durch seelenlose „Mustergräber“ ersetzt werden. Gleiches gilt für das Grab des ehem. Bürgermeisters Mebus und des langjährigen verdienten Lehrers Kufuß am Hauptweg unseres Stadtfriedhofes (als negative Beispiele). Weiter ist z. B. das Grab des Altbürgermeisters und Ehrenbürgers Wiel gar nicht mehr zu erkennen.

Die Fraktion der WNK UWG Freie Wähler beantragt daher, den Stadtfriedhof entsprechend historisch aufzuwerten:

  • Enger, kontinuierlicher Austausch zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Bergischen Geschichtsvereins und geschichtlich Forschenden (Runder Tisch) über historisch wertvolle Grabanlagen, mit dem Ziel, diese für die Nachwelt zu erhalten
  • Nutzung sog. „Sperrvermerke“, so dass schützenswerte Gräber nicht einem neuen Urnenfeld „zum Opfer fallen“
  • Druck von Flyern zur Geschichte des Stadtfriedhofs und dessen Entwicklung und von geschichtsträchtigen Gräbern (zur Auslage)
  • Kategorisierung von historisch wertvollen Gräbern, mit dem Ziel, dass eine Tafel am Haupteingang / ggf. den Nebeneingängen Besucherinnen u. Besucher darauf hinweist
  • Diese entsprechenden Gräber sind, z. B. mit einer Metalltafel (sofern es die Angehörigen so wünschen), auch kenntlich zu machen, so dass Besucher an Ort u. Stelle etwas über die Person und ihr damaliges Wirken erfahren können.

Ggf. stellt sich die Frage, ob „ablaufende“ schützenswerte Gräber nach Willen der Angehörigen einer neuen Nutzung zugefügt werden?  Hier gilt es ggf. Mittel in den Haushalt einzustellen, die dazu führen, dass das Grab -ordentlich gepflegt- der Nachwelt weiter zur Verfügung steht und Angehörige nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
(Wahlkreisbetreuer)

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Neuer Geh-/Radweg an der K18 für 2,4 Mio. € ?

Der Verkehrsausschuss des Kreises hat anders als der Bergischen Morgenpost von der CDU berichtet am vergangenen Donnerstag keinen Beschluss gefasst, sondern in Respekt vor der ausstehenden Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.09. das Thema in den Kreisausschuss und Kreistag verschoben.


Zudem belaufen sich die Kosten laut Vorlage der Kreisverwaltung auf 2,4 Mio.€, immer noch ein stolzer Betrag trotz der avisierten Förderkulisse – aber: auch Fördergelder sind Steuergelder!
Der Bau eines Radwegs entlang der K18 stellt laut Kreistagsmitglied Henning Rehse (FREIE WÄHLER) nichts anderes als millionenschweres Prestigeprojekt von Grün-Schwarz dar, das am Ende der Steuerzahler zu zahlen hat.


Wer in Anbetracht der Pendlerströme, der Topographie und der Bergischen Witterung den Bedarf dieses Radwegs mit „Berufspendlern“ begründet, hat jedwede rationale Betrachtung des Themas verlassen und bewegt sich nur noch im ideologischen Wolkenkuckucksheim.


Auch für die FREIEN WÄHLER ist ein Radwegverbindung zwischen Dabringhausen und Hilgen unverzichtbar – diese allerdings für den Freizeitradverkehr. Die schöne Landschaft, die touristischen Anziehungspunkte in und um Dabringhausen müssen mit dem Panorama-Radweg Balkantrasse in Hilgen verbunden werden!


Dazu haben die FREIEN WÄHLER bereits im September 2019 ein attraktives Konzept erarbeitet:https://freie-waehler-wermelskirchen.de/3331/verbindung-dabringhausen-panorama-radweg-balkantrasse/

Bereits bestehende nahezu ebenerdige Wirtschaftswege werden von Bechhausen bzw. Asterweg kommend an der engsten Stelle des Eifgentals mit einer kleinen „Geierlay“ – einer Hängebrücke verbunden. Beim Überqueren dieser Hängebrücke müssen Fahrräder geschoben werden, was aber nicht das Ko-Kriterium für diese Lösung sein kann.
Diese Lösung stellt somit ein weiteres touristisches wie auch familienfreundliches Highlight wie auch einen „Radverkehr- Leuchtturm“ dar und wird eine Magnetwirkung in die Region entfalten.


Die Kosten dafür werden deutlich unter einer Million Euro liegen.Für ein Weniger an Geld gibt es somit ein Mehr an Attraktivität!


Die FREIEN WÄHLER werden sich daher auch weiterhin vehement für dieses schöne Zukunftsprojekt einsetzen!


Henning Rehse
Mitglied des Kreistags

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Positionen der WNK UWG FREIE WÄHLER für einen zeitgemäßen Radverkehr in Wermelskirchen

von Jan Paas

Die WNK UWG FREIE WÄHLER begrüßt grundsätzlich die Zunahme des Radverkehrs in Wermelskirchen als Ausdruck selbstbestimmter und eigenverantwortlicher Mobilität, sofern sich auch diese Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten.
Wir wollen dem Einzelnen die Form der Mobilität nicht vorschreiben und Verkehrsteilnehmer nicht gegeneinander ausspielen.
Wir treten daher dafür ein, dass das Fahrrad als Verkehrsmittel im urbanen Raum gefördert wird und in Wermelskirchen das bestehende Fahrradverkehrsnetz erweitert und optimiert wird.
Unsere zukunftsfähige Fahrradinfrastruktur verbindet die Stadt- und Ortsteile miteinander und erfüllt moderne Ansprüche hinsichtlich Befahrbarkeit, Beschilderung und Ladestationen für E-Bikes

Verkehrsflächen zur Optimierung der Verkehrsströme dürfen nur und ausschließlich ideologiefrei und rational umstrukturiert werden, wobei die hohe wirtschaftliche Bedeutung des motorisierten Verkehrs zu berücksichtigen ist.
Das wirtschaftliche Potenzial des Fahrrades kann hervorgehoben und gestärkt werden, weil eine Steigerung des Anteils des Radverkehrs grundsätzlich dazu geeignet ist, das hohe motorisierte Individualverkehrsaufkommen in der Wermelskirchener Innenstadt zu reduzieren, damit das Stadtklima auch hinsichtlich der Schadstoffemissionen zu verbessern und so volkswirtschaftliche Gewinne zu generieren.
Allerdings fußen solche Betrachtungen immer auf dem realen Anteil des Fahrrads am Verkehrsgeschehen in Wermelskirchen.

Wermelskirchen besitzt nur streckenweise gut befahrbare und beschilderte Fahrradwege.
Oftmals kommt es durch lückenhafte und mangelhafte Fahrradinfrastruktur sowie unzureichende Beschilderung zu Konflikten zwischen Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Die WNK UWG FREIE WÄHLER spricht sich für kombinierte Rad- Gehwege entlang aller Land- und Kreisstraßen in Wermelskirchen aus.
Wenn wir das Potential des Rades im Pendler- und Einkaufsverkehr wirklich anheben wollen, dann sind kurze und schnelle Verbindungen notwendig. Radwege die über Nebenstraßen führen und Umwege bedeuten helfen da nicht weiter und sind dem Freizeitradverkehr vorbehalten.

Die begrenzten Verkehrsflächen in Wermelskirchen lassen oftmals nicht zu, dass jedem Verkehrsteilnehmer auf jeder Straße der notwendige Raum zur Verfügung steht.
Daher ist der gegenläufige Radverkehr in der Telegrafenstraße auch zukünftig kritisch zu betrachten, auch und besonders aus Sicht der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Von den 400 Wuppertaler Einbahnstraßen sind 100 für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben, wie kann es dann sein, dass die Sperrung einer einzelnen Einbahnstraße in Wermelskirchen für den gegenläufigen Radverkehr so ein Aufsehen erregt?

Die Errichtung und der Ausbau von Fahrradinfrastruktur muss stets eine ideologiefreie und rationale Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer sein.
Auch die hohe wirtschaftlichen Bedeutung des motorisierten Verkehrs, insbesondere für Kunden des Einzelhandels oder dem Handwerk ist ideologiefrei Rechnung zu tragen.
Das Fahrrad kann auf innerstädtischen Strecken mit intakter Fahrradinfrastruktur das schnellste Verkehrsmittel sein, wenn die Witterung nicht mitspielt wird das Fahrrad aber nur selten genutzt.
Das Fahrrad bietet für den lokalen Einzelhandel ein unterschätztes Potenzial. Durch die begrenzte Reichweite kaufen Radfahrer nach der Devise lokal radeln – lokal kaufen in der unmittelbaren Umgebung ein.
Daher sind in der Innenstadt ausreichend viele Radabstellanlagen aufzustellen.

Insgesamt gilt für die WNK UWG FREIE WÄHLER immer noch die Absprache, dass das Verkehrsgeschehen in der Innenstadt erst dann neu bewertet wird, wenn der Loches Platz fertig gestellt ist und die dann tatsächlich vorhandenen Verkehrsströme bewertet werden können.
In diese Bewertungen sollte die Entwicklung des Rhombus – Areals mit einfließen.
Am Ende diese Prozesses muss eine Bürgerbefragung zum Konzept stehen.
Grundsätzlich autofeindliche Einstellungen helfen in keiner Art und Weise, die Verkehrsflächen und Verkehrsströme zukunftsfähig aufzustellen und zu lenken.

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Verbindung Dabringhausen — Panorama-Radweg Balkantrasse

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Rainer,
sehr geehrter Herr Marner, lieber Thomas,

die Idee einer Anbindung Dabringhausens an de Panorama-Radweg Balkantrasse und die Forderung, diese schnellstmöglich zu verwirklichen, sind absolut berechtigt und nachvollziehbar.

Die K18 kann diese Funktion derzeit allein aus Sicherheitsgründen nicht wahrnehmen.

Allerdings dürfte die traditionelle Reaktion auf seine solche Situation – nämlich die Forderung nach einem Rad-Gehweg entlang der K18 – in Anbetracht der räumlichen und topografischen wie auch finanziellen Gegebenheiten zu einer endlosen Geschichte werden…

Was aus dem Vorschlag, die K18 temporär für andere Verkehrsteilnehmer zu sperren, am Ende des Tages wird, ist unabsehbar, da hier sowohl der Kreis, wenn es um die Sperrung einer klassifizierten Verbindungsstraße geht,  ein Wörtchen mitzureden hat als es auch durchaus kontroverse Stimmen zu dem Vorschlag aus Bürgerschaft und Politik in Wermelskirchen wie auch Burscheid gibt.

Insofern darf es nicht verboten sein, auch eine unkonventionelle Idee zu äußern, die im Rahmen einer umfänglichen Wanderung zwischen Bechhausen und Dabringhausen heute Morgen entstanden ist:

Die Strecke zwischen Bechhausen 77 und Asterweg 48 beträgt 1,3km. Zwischen beiden Punkten verlaufen auf der Trasse einer Erdgasleitung (orange Linie) relativ gradlinig Wirtschaftswege, die auf Bechhauser Seite bis zum Beginn des Gefälles auf 400m Länge asphaltiert sind. Daran schließen sich Wegstücke an, die über eine wassergebundene Decke verfügen und bis auf die Querung des Eifgentals und Eifgenbachs mittels einer Holzbrücke Fahrzeugbreite haben.

Diese Trasse könnte mit relativ einfachen Mitteln komplett asphaltiert werden.

Zudem sollte sie aus Sicherheitsgründen, da sie durch unbewohntes Gebiet führt, auch mit einer dem Mindeststandard genügenden Beleuchtung ausgestattet werden.

Ein Highlight könnte eine alterative Trassenführung (orange gestrichelte Linie) zur engsten Stelle des Tals sein. Von hier könnte eine Hängebrücke das Tal auf ca. halber Höhe überspannen, dadurch der Streckenführung Steigungen nehmen und ein Ausrufezeichen in der Streckenführung und des gesamten Panorama-Radweg-Netzes setzen.

Wir sind der Meinung, dass diese Ideen seitens der Verwaltung aufgegriffen werden sollten, auf ihre Machbarkeit hin geprüft und vor allem auch mögliche Förderkulissen insbesondere im Hinblick auf die Brückenlösung eruiert werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dirk Wartmann, Mitglied des Rates
gez. Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender

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Einladung Fraktion 23.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 5. Fraktionssitzung im Jahr 2023 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Donnerstag, 23. März 2023
19.30 Uhr

Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb am 02.03.2023
— Umwelt und Bau am 08.03.2023
— Soziales und Inklusion am 09.03.2023
— JHA am 16.03.2023

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

6. Politische Aktivitäten der FREIEN WÄHLER in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Rat am 27.03.2023

8. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Einladung Fraktion 01.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 4. Fraktionssitzung im Jahr 2023 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Mittwoch, 01. März 2023
19.30 Uhr

Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— JHA am 23.02.2023
— Sportausschuss am 27.02.2023

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

6. Politische Aktivitäten der FREIEN WÄHLER in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb am 02.03.2023
— Umwelt und Bau am 08.03.2023
— Soziales und Inklusion am 09.03.2023

8. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

Willkommen bei den FREIEN WÄHLERN!

Wir sind für Sie da in Stadt und Kreis:


Vorsitzende Anja Güntermann
anja.guentermann@gmail.com


Fraktionsvorsitzender Henning Rehse
wnk-wermelskirchen@t-online.de